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§ 3a VwVfG LSA
Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: VwVfG LSA
Gliederungs-Nr.: 2010.6
Normtyp: Gesetz

§ 3a VwVfG LSA – Öffentliche Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

Für die öffentliche Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen ist § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen entsprechend anzuwenden.