Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VBVG
Gliederungs-Nr.: 404-34
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
(Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)

Vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 925, 2022 S. 959) (1)

Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds 
  
Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz1
Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche2
Stundensatz des Vormunds3
Aufwendungsersatz des Vormunds4
Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine5
Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt6
  
Abschnitt 2 
Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers 
  
Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers7
Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung8
Fallpauschalen9
Gesonderte Pauschalen10
Aufwendungsersatz11
Sonderfälle der Betreuung12
Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine13
Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde14
Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung15
Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche16
  
Abschnitt 3 
Schlussvorschriften 
  
Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern17
  
Abschnitt 4 
Übergangsregelungen 
  
Übergangsregelung18
Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben19
  
Anlage 
  
(zu § 8 Absatz 1)Anlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 10 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 2022 S. 959)