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Anlage 2 SächsUVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)
Landesrecht Sachsen

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsUVPG
Gliederungs-Nr.: 660-7
Normtyp: Gesetz

Anlage 2 SächsUVPG

(zu § 3 Abs. 1a Nr. 2)

Nr.Plan oder Programm
  
1Obligatorische Strategische Umweltprüfung
a)Landesweiter Raumordnungsplan oder Landesentwicklungsplan nach § 8 ROG in Verbindung mit § 3 SächsLPlG
b)Regionalplan nach § 8 ROG in Verbindung mit § 4 SächsLPlG
c)Braunkohlenplan nach § 8 ROG in Verbindung mit § 5 SächsLPlG
d)Regionaler Flächennutzungsplan nach § 8 ROG
e)Verkehrswegeplanung auf Landesebene (Landesverkehrsplan)
f)Nahverkehrsplan nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 155) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
g)Maßnahmenprogramm nach § 82 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734, 741) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
h)Hochwasserschutzkonzept oder Risikomanagementplan nach § 75 WHG in Verbindung mit § 71 SächsWG
i)Landschaftsplanung nach den §§ 10 und 11 BNatSchG
2Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung im Sinne des § 4a Abs. 3
a)Abwasserbeseitigungskonzept nach § 51 Abs. 1 SächsWG
b)Programme zur Umsetzung der allgemeinen EU-Strukturfondsverordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach § 2 Abs. 4