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Anlage 1.5.1.4 RVG
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: RVG
Gliederungs-Nr.: 368-3
Normtyp: Gesetz

Anlage 1.5.1.4 RVG – Unterabschnitt 4
Verfahren über die Rechtsbeschwerde

Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG
Wahlanwaltgerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
5113Verfahrensgebühr88,00 bis 616,00 €282,00 €
5114Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag88,00 bis 616,00 €282,00 €