§ 37a KomWG
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Landesrecht Sachsen
Erster Teil – Gemeindewahlen → Zweiter Abschnitt – Wahlen zu den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten
§ 37a KomWG – Stadtbezirksbeiratswahlen
Die Wahlen zu den Stadtbezirksbeiräten erfolgen entsprechend den Vorschriften für die Ortschaftsratswahlen (§§ 33 bis 37).