Beschl. v. 22.07.2010, Az.: BVerwG 2 C 32.10
Fundstelle:
AuR 2011, 419
BVerwG, 22.07.2010 - BVerwG 2 C 32.10
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hartung beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 3 374,10 EUR festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG).
Herbert
Thomsen
Dr. Hartung
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