Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.03.2019, Az.: 1 BvR 367/14
Beschl. v. 14.03.2019, Az.: 1 BvR 367/14
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Baden-Württemberg - 09.12.2011 - AZ: 20 Sa 85/10
Rechtsgrundlage:
Fundstelle:
AuR 2020, 189
BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 367/14
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
[Gründe]
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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