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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.03.2019, Az.: 1 BvR 367/14
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.03.2019
Referenz: JurionRS 2019, 61627
Aktenzeichen: 1 BvR 367/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190314.1bvr036714

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Baden-Württemberg - 09.12.2011 - AZ: 20 Sa 85/10

BAG - 20.06.2013 - AZ: 2 AZR 295/12

Fundstelle:

AuR 2020, 189

BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 367/14

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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