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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.10.2010, Az.: 1 BvR 2301/10
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.10.2010
Referenz: JurionRS 2010, 47702
Aktenzeichen: 1 BvR 2301/10
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20101014.1bvr230110

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Niedersachsen - 20.04.2009 - AZ: 16 K 393/08

BFH - 01.07.2010 - AZ: V B 62/09

BVerfG, 14.10.2010 - 1 BvR 2301/10

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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