Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.10.2010, Az.: 1 BvR 2301/10
Beschl. v. 14.10.2010, Az.: 1 BvR 2301/10
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Niedersachsen - 20.04.2009 - AZ: 16 K 393/08
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 14.10.2010 - 1 BvR 2301/10
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
[Gründe]
1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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