Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.09.2010, Az.: 2 BvR 329/09
Beschl. v. 14.09.2010, Az.: 2 BvR 329/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Schleswig-Holstein - 07.07.2008 - AZ: 2 K 215/04
BFH - 11.12.2008 - AZ: X B 179/08
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 329/09
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
[Gründe]
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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