Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.09.2010, Az.: 2 BvR 329/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.09.2010
Referenz: JurionRS 2010, 47700
Aktenzeichen: 2 BvR 329/09
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100914.2bvr032909

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Schleswig-Holstein - 07.07.2008 - AZ: 2 K 215/04

BFH - 11.12.2008 - AZ: X B 179/08

BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 329/09

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.