Beschl. v. 27.09.2016, Az.: 2 StR 579/15
Verfahrensgegenstand:
Betrug u.a.
hier: Berichtigungsbeschluss
BGH, 27.09.2016 - 2 StR 579/15
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. September 2016 beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 10. August 2016 wird dahin berichtigt, dass das Datum der Sitzung, in der das Urteil verkündet wurde, im Eingangssatzteil auf Seite 2 wie folgt lautet: "Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 18. Mai 2016 in der Sitzung am 10. August 2016, an denen teilgenommen haben ..."
Fischer
Appl
Krehl
Eschelbach
Bartel
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 10.08.2016 - AZ: 2 StR 579/15
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