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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.03.2014, Az.: 5 StR 61/14
Verwerfung der Revision als unbegründet
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.03.2014
Referenz: JurionRS 2014, 12983
Aktenzeichen: 5 StR 61/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Berlin - 11.10.2013

Verfahrensgegenstand:

Körperverletzung mit Todesfolge

BGH, 27.03.2014 - 5 StR 61/14

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. März 2014 beschlossen:

Tenor:

Die Revision der Angeklagten K. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Oktober 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Es wird davon abgesehen, der Beschwerdeführerin die Kosten ihres Rechtsmittels aufzuerlegen.

Der Senat sieht bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite, der Schuldfähigkeit und der Ablehnung einer Maßregel nach § 63 StGB keinen Rechtsfehler.

Basdorf

Sander

Schneider

Dölp

Bellay

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