Beschl. v. 19.03.2012, Az.: II ZR 280/07
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Dresden - 05.12.2006 - AZ: 13 O 3202/04
OLG Dresden - 11.12.2007 - AZ: 2 U 49/07
BGH - 16.03.2009 - AZ: II ZR 280/07
BGH, 19.03.2012 - II ZR 280/07
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 19. März 2012
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann,
den Richter Dr. Strohn,
die Richterinnen Caliebe und Dr. Reichart und
den Richter Sunder
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des Senats vom 16. März 2009 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Die Angabe "€" nach den Zahlen 12.411.099,80 und
auf Seite 5 des Urteilsabdrucks unter Rn. 10 wird durch die Angabe "DM" ersetzt.
Die Angabe "€" nach den Zahlen 12.411.099,80, 966.000,00 und
auf Seite 6 des Urteilsabdrucks unter Rn. 11 wird durch die Angabe "DM" ersetzt.
Bergmann
Strohn
Caliebe
Reichart
Sunder
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 16.03.2009 - AZ: II ZR 280/07
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