Bundesgerichtshof
Beschl. v. 03.11.2010, Az.: 1 StR 500/10
Beschl. v. 03.11.2010, Az.: 1 StR 500/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Fundstellen:
NStZ 2011, 228-229
StraFo 2011, 99
wistra 2011, 71-72
Verfahrensgegenstand:
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 3. November 2010
beschlossen:
Nack
Wahl
Rothfuß
Hebenstreit
Sander
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.