Beschl. v. 20.01.2010, Az.: 2 ARs 453/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Neuss - 10.08.2009 - AZ: 2 AR 281/09
Verfahrensgegenstand:
Fahren ohne Fahrerlaubnis
BGH, 20.01.2010 - 2 ARs 453/09
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
nach Anhörung des Generalbundesanwalts
am 20. Januar 2010
beschlossen:
Tenor:
- 1.
Der Beschluss des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Neuss vom 10. August 2009 wird aufgehoben.
- 2.
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.
Gründe
Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof liegen aus den zutreffenden, in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen, auf die vollinhaltlich Bezug genommen wird, nicht vor.
Rissing-van Saan
Roggenbuck
Appl
Schmitt
Krehl
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