Beschl. v. 28.09.2009, Az.: IX ZB 106/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG München I - 31.03.2009 - AZ: 14 T 21441/08
AG München - 19.09.2008 - AZ: 1506 IE 2963/08
BGH, 28.09.2009 - IX ZB 106/09
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. September 2009 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss vom 17. September 2009 ist auf Seite 3 im letzten Satz dahingehend zu berichtigen, dass es
anstatt: ... den Beschluss in der Sache IX ZB 82/09 ...
richtig heißen muss: ... den Beschluss in der Sache IX ZB 81/09 ....
Dr. Ganter
Prof. Dr. Gehrlein
Vill
Dr. Fischer
Grupp
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