Rechtswörterbuch

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invitatio ad offerendum

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Ein Vertrag wird gemäß § 151 BGB durch die Abgabe der übereinstimmenden WillenserklärungenAngebot und Annahme geschlossen.

In Abgrenzung dazu handelt es sich bei einer invitatio ad offerendum nicht um ein Angebot: Es fehlt der Rechtsbindungswille zum Abschluss eines Vertrages.

Die Zuordnung kann nicht immer eindeutig erfolgen, vielfach ist die Erklärung auszulegen. Abzustellen ist dann auf den objektiven Erklärungsgehalt und nicht auf den Willen des Erklärenden.

Beispiele für invitatio ad offerendum

  • Ausgelegte und mit einem Preis versehene Ware in einem Kaufhaus oder einem Schaufenster

  • Zusendung eines Katalogs

  • in den Autos eines Autohauses ausgelegte Preisschilder

  • Werbeanzeigen in Zeitschriften

  • Angaben im Rahmen eines Teleshopping

 Siehe auch 

E-Commerce

Online-Auktion

Rechtsgeschäft

LAG Hamm 28.10.1991 - 20 Sa 162/91 (Erklärung des Arbeitgebers in Betriebsversammlung ist nur invitatio ad offerendum)

Muscheler/Schewe: Die invitatio ad offerendum auf dem Prüfstand; Jura 2000, 565