de lege ferenda
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Lateinischer Rechtsbegriff.
Der Ausdruck "de lege ferenda" bedeutet: "Vom Standpunkt des zukünftigen Rechts aus".
Siehe auch
Informationen zur Suche erhalten Sie hier in der Hilfe.
Gesetzlich nicht geregelt.
Lateinischer Rechtsbegriff.
Der Ausdruck "de lege ferenda" bedeutet: "Vom Standpunkt des zukünftigen Rechts aus".