Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Zessionar

 Normen 

§§ 398 - 413 BGB

 Information 

Neuer Gläubiger einer Forderung, dem die Forderung von dem Zedenten übertragen wurde.

 Siehe auch 

Abtretung

Dörner: Kondiktion gegen den Zedenten oder gegen den Zessionar? NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 1990, 473