Wiederholungserkrankung

 Normen 

§ 3 EFZG

 Information 

Erneute zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung eines Arbeitnehmers.

Im Falle einer erneuten, zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung des Arbeitnehmers ist zwischen einer Wiederholungserkrankung und einer Fortsetzungserkrankung zu differenzieren:

Eine Wiederholungserkrankung ist medizinisch eine neue Erkrankung, der Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht jeweils wieder neu. Eine Ausnahme besteht, wenn die Erkrankung während eines laufenden Entgeltfortzahlungszeitraumes erstmals auftritt. In diesem Fall kommt es nicht zu einer Verlängerung der Vergütungszahlung des Arbeitgebers.