Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

 Normen 

WKBG

 Information 

1. Einführung

Junge und mittelständische Unternehmen spielen eine wichtige Rolle für die deutsche Volkswirtschaft, da sie das Innovations- und Wachstumspotential der Volkswirtschaft verbessern und ein hohes Beschäftigungsniveau fördern. Gerade diese Unternehmen haben allerdings häufig Probleme bei der Kapitalbeschaffung.

Gleichzeitig machen fehlende Sicherheiten, das unterschiedliche Informationsniveau zwischen Unternehmensgründern und potentiellen Kapitalgebern und ein generell hohes Risiko neuer Produkte und Prozesse eine traditionelle Finanzierung über Fremdkapital schwierig.

Das gesetzgeberische Ziel, Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften und damit die Finanzierung junger und innovativer Unternehmen zu fördern, setzt einen attraktiven Regelungsrahmen für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften voraus. Dies betrifft sowohl die gewährten steuerlichen Vergünstigungen als auch die von der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft zu beachtenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit sowie die Ausgestaltung der Aufsicht.

2. Neu

Die Rahmenbedingungen bzw. Vorgaben für derartige Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften sind in dem Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG) sowie dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und verschiedener Steuergesetze geregelt.

Dabei schafft das Gesetz keine neue Rechtsform, sondern baut auf dem allgemeinem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht auf. Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften können sowohl eine in- als auch ausländische Rechtsformen haben; entscheidend ist allein ihre Anerkennung als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft.

Eine Gesellschaft gilt dann als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft im Sinne des Gesetzes, wenn sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft anerkannt ist.

 Siehe auch 

Bank