Vertreter des öffentlichen Interesses
Normen
Information
Möglicher Beteiligter im Verwaltungsprozess: kann beim OVG oder einem VG bestellt werden, ihm kann die Vertretung des Landes oder von Landesbehörden übertragen werden.
Siehe auch
BVerwG 11.03.1983 - 9 B 2597/82