Rechtswörterbuch

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Verpflichtungsvertrag - Verwaltungsrecht

 Normen 

§§ 54 - 62 VwVfG

 Information 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag, der auf die Erfüllung eines Anspruchs gerichtet ist.

Öffentlich-rechtliche Verträge können sowohl als Verfügungsverträge als auch als Verpflichtungsverträge geschlossen werden.

Ein Verpflichtungsvertrag ist gekennzeichnet durch die Leistungspflicht einer oder mehrerer Parteien und die Anspruchsberechtigung der anderen Partei(en) auf diese Leistung.

 Siehe auch 

Austauschvertrag

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Subordinationsrechtlicher Vertrag

Verfügungsvertrag - Verwaltungsrecht

Vergleichsvertrag - Verwaltungsrecht

Willenserklärung - Verwaltungsrecht