Verpflichtungsvertrag - Verwaltungsrecht
Normen
Information
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, der auf die Erfüllung eines Anspruchs gerichtet ist.
Öffentlich-rechtliche Verträge können sowohl als Verfügungsverträge als auch als Verpflichtungsverträge geschlossen werden.
Ein Verpflichtungsvertrag ist gekennzeichnet durch die Leistungspflicht einer oder mehrerer Parteien und die Anspruchsberechtigung der anderen Partei(en) auf diese Leistung.
Siehe auch
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Subordinationsrechtlicher Vertrag
Verfügungsvertrag - Verwaltungsrecht