BPflV - Bundespflegesatzverordnung

Vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) 1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1613)

1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Krankenhausleistungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Vergütung der Krankenhausleistungen 
  
Vereinbarung eines Gesamtbetrags für die Jahre 2013 bis 20163
Vereinbarung eines Erlösbudgets für die Jahre 2017 bis 20214
Vereinbarung von Zu- und Abschlägen5
Vereinbarung sonstiger Entgelte6
  
Dritter Abschnitt 
Entgeltarten und Abrechnung 
  
Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen7
Berechnung der Entgelte8
  
Vierter Abschnitt 
Vereinbarungsverfahren 
  
Vereinbarung auf Bundesebene9
Vereinbarung auf Landesebene10
Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus11
Vorläufige Vereinbarung12
Schiedsstelle13
Genehmigung14
Laufzeit15
  
Fünfter Abschnitt 
Sonstige Vorschriften 
  
Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen16
Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene17
Übergangsvorschriften18
  
Anlagen 
  
Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB-Psych)Anlage 1

Zitierungen dieses Dokuments