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Verfassung des Freistaates Bayern
Landesrecht Bayern
Titel: Verfassung des Freistaates Bayern
Normgeber: Bayern
Redaktionelle Abkürzung: Verf,BY
Gliederungs-Nr.: 100-1-S
Normtyp: Gesetz

Verfassung des Freistaates Bayern

Vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100-1-S)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2013 (GVBl S. 641)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Hauptteil  
Aufbau und Aufgaben des Staates  
  
1. Abschnitt 
Die Grundlagen des Bayerischen Staates1 - 12
  
2. Abschnitt 
Der Landtag13 - 33
  
3. Abschnitt 
Der Senat 34 - 42
  
4. Abschnitt 
Die Staatsregierung 43 - 59
  
5. Abschnitt 
Der Verfassungsgerichtshof60 - 69
  
6. Abschnitt 
Die Gesetzgebung 70 - 76
  
7. Abschnitt 
Die Verwaltung 77 - 83
  
8. Abschnitt 
Die Rechtspflege84 - 93
  
9. Abschnitt 
Die Beamten 94 - 97
  
Zweiter Hauptteil 
Grundrechte und Grundpflichten98 - 123
  
Dritter Hauptteil 
Das Gemeinschaftsleben 
  
1. Abschnitt 
Ehe, Familie und Kinder124 - 127
  
2. Abschnitt 
Bildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung 128 - 141
  
3. Abschnitt 
Religion und Religionsgemeinschaften142 - 150
  
Vierter Hauptteil 
Wirtschaft und Arbeit  
  
1. Abschnitt 
Die Wirtschaftsordnung 151 - 157
  
2. Abschnitt 
Das Eigentum 158 - 162
  
3. Abschnitt 
Die Landwirtschaft 163 - 165
  
4. Abschnitt 
Die Arbeit 166 - 177
  
Schluss- und Übergangsbestimmungen 178 - 188