Verein - Mildtätiger Zweck
Normen
Information
Eine der drei Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen.
Ein Verein verfolgt gemäß der gesetzlichen Definition des § 53 AO einen mildtätigen Zweck, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, hilfebedürftige Personen selbstlos zu unterstützten.
Bei dem von dem Verein begünstigten Personenkreis kann es sich - anders als bei gemeinnützigen Vereinen - auch um einen abgeschlossenen Personenkreis handeln.
Siehe auch
