UStatG - UmweltstatistikG

Vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik1
Erhebungen, Berichtsjahr2
Erhebung der Abfallentsorgung3
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind4
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle5
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen6
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung7
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung8
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen9
Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe10
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz11
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz12
Hilfsmerkmale13
Auskunftspflicht14
Anschriftenübermittlung15
Übermittlung16
Verordnungsermächtigung17
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446).

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