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Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UAGZVV
Gliederungs-Nr.: 2129-29-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz
(UAG-Zulassungsverfahrensverordnung - UAGZVV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3654)

Zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter1
Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland1a
Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation2
Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland2a
Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung3
Prüfungsausschuss4
Mündliche Prüfung5
Fachgespräch5a
Entscheidung6
Rücktritt von der mündlichen Prüfung7
Wiederholung des Zulassungsverfahrens8
Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung9
Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen10
(Inkrafttreten)11
  
zu § 5 Abs. 3Anhang