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Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKapVO
Gliederungs-Nr.: 221-4-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen
(Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)

Vom 18. Juni 2009 (GVBl. S. 485)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. April 2021 (GVBl. S. 239)

Aufgrund des § 9 Satz 1, des § 11 Abs. 3 und des § 14 Nr. 2 bis 6 des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes (ThürHZG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 535) in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5, 6, 9 und 11 des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 (GVBl. 2007 S. 153 -155-) verordnet das Kultusministerium:

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erster Teil 
(weggefallen) 
  
Erster Abschnitt 
(weggefallen)1 - 24a
  
Zweiter Abschnitt 
(weggefallen)25 - 35a
  
Zweiter Teil 
Kapazitätsermittlung in den Vergabeverfahren 
  
Erster Abschnitt 
Zentrales Vergabeverfahren 
  
Grundsätze36
Zulassungszahl37
Überprüfung38
Bericht der Hochschulen39
Ermittlung der Aufnahmekapazität40
Anwendung von Curricularnormwerten41
Lehreinheiten42
Stellen43
Lehrverpflichtung44
Lehrauftragsstunden45
Dienstleistungen46
Anteilquote47
Curricularnormwert48
Überprüfungstatbestände49
Räumliche Kapazität50
Schwundquote51
Patientenbezogene Kapazität52
Festsetzung der Zulassungszahl im Studiengang Medizin53
Überprüfung des Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin54
Ausnahmetatbestände55
Sonstige Bestimmungen56
  
Zweiter Abschnitt 
Örtliches Auswahlverfahren 
  
Curricularwerte und Bandbreiten57
  
Dritter Teil 
Schlussbestimmungen 
  
Gleichstellungsbestimmung58
Inkrafttreten, Außerkrafttreten59
  
Anlagen 
  
(weggefallen)Anlage 1
(weggefallen)Anlage 2
(weggefallen)Anlage 3
(weggefallen)Anlage 4
(weggefallen)Anlage 5
Verfahren zur Berechnung der personellen AufnahmekapazitätAnlage 6
Stellenzuordnung nach § 43 Abs. 1 Satz 2Anlage 7
Curricularnormwerte nach § 48 Abs. 1 Satz 2Anlage 8
Bandbreiten in BachelorstudiengängenAnlage 9
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.