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Thüringer Gleichstellungsgesetz
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gleichstellungsgesetz
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: ThürGleichG,TH
Gliederungs-Nr.: 15-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gleichstellungsgesetz

Vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeines; Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensfrau 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Gesetzesziel2
Begriffsbestimmungen3
  
Zweiter Abschnitt 
Fördermaßnahmen 
  
Gleichstellungsplan4
Statistische Angaben5
Stellenausschreibung6
Auswahlverfahren7
Einstellung, beruflicher Aufstieg, Qualifikation8
Fortbildungsmaßnahmen9
Familiengerechte Arbeitszeit10
Beurlaubung, Wiedereinstieg11
Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung, Tele- und Heimarbeit sowie familienbedingter Beurlaubung12
  
Dritter Abschnitt 
Gremien und Berichtspflicht 
  
Gremien13
Berichtspflicht14
  
Vierter Abschnitt 
Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensfrau 
  
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, Bestellung der Vertrauensfrau, Bestellung einer Gesamtvertretung15
Erlöschen und Widerruf16
Status17
Aufgaben18
Rechte19
Einspruchsrecht20
Rechtsschutz21
  
Zweiter Teil 
Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und Landkreisen 
  
Status22
Aufgaben23
Rechte24
  
Dritter Teil 
Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann 
  
Bestellung25
Aufgaben und Rechte26
  
Vierter Teil 
Chancengleichheitsprüfung, geschlechtergerechte Haushaltsführung, Sprache 
  
Chancengleichheitsprüfung, geschlechtergerechte Haushaltsführung27
Sprache28
  
Fünfter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen29
Gleichstellungsbestimmung30
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49)