Technische Arbeitsmittel
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Der vormals im nunmehr außer Kraft getretenen GPSG definierte Begriff der "Technischen Arbeitsmittel" ist in dem seit dem 01.12.2011 geltenden Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nicht mehr vorgesehen. Weder wird der Begriff definiert noch wird er verwendet.
Technische Arbeitsmittel unterfallen seitdem dem allgemeinen Begriff der Produkte, bei denen es sich nach der Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 22 ProdSG um Waren, Stoffe oder Zubereitungen handelt, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Mit dieser Definition werden alle Produkte erfasst, die bisher als technische Arbeitsmittel (Arbeitseinrichtungen, Geräte, Komponenten, Anlagen, Schutzausrüstungen etc.) oder Verbraucherprodukte bezeichnet waren.
Der Schutz der mit technischen Arbeitsmitteln arbeitenden Personen ist gewährleistet durch folgende Rechtsnormen:
ProdSG - Zu näheren Ausführungen siehe den Beitrag "Produktsicherheitsgesetz".
ProdukthaftungProdukthaftung - DeliktshaftungProdukthaftung - vertragliche HaftungProdukthaftungsgesetzProduktsicherheitProduktsicherheit - strafrechtliche VerantwortungProduzentenhaftung
Trenkler: Risikoverwaltung im Wirtschaftsverwaltungsrecht; 1. Auflage 2010
