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Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: StrG
Gliederungs-Nr.: 9100
Normtyp: Gesetz

Straßengesetz für Baden-Württemberg
(Straßengesetz - StrG)

In der Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330, S. 683)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Bestimmungen 
  
  
1. Abschnitt 
Öffentliche Straßen und Straßenbaulast 
  
Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich1
Öffentliche Straßen2
Einteilung3
Straßennummern, Straßenverzeichnisse4
Widmung5
Umstufung6
Einziehung7
Ortsdurchfahrt8
Straßenbaulast9
Sicherheitsvorschriften9a
  
2. Abschnitt 
Eigentum an öffentlichen Straßen 
  
Eigentum und andere Rechte10
Berichtigung der öffentlichen Bücher und Gebührenbefreiung11
Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht12
  
3. Abschnitt 
Benutzung der öffentlichen Straßen 
  
Gemeingebrauch13
Beschränkung des Gemeingebrauchs, Ersatzweg14
Rechtsstellung der Straßenanlieger15
Sondernutzung16
Sondernutzung durch Carsharing16a
Sondernutzung an Ortsdurchfahrten17
Zufahrt und Zugang18
Sondernutzungsgebühren19
Kostentragung in besonderen Fällen20
Sonstige Benutzung21
  
4. Abschnitt 
Anbau an öffentlichen Straßen und Veränderungssperre 
  
Anbaubeschränkungen22
Anbaubeschränkungen bei geplanten Straßen23
Entschädigung bei Anbaubeschränkungen24
Freihaltung der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen25
Veränderungssperre26
  
5. Abschnitt 
Schutz der Öffentlichen Straßen 
  
Schutzwaldungen27
Schutzmaßnahmen28
  
6. Abschnitt 
Kreuzungen und Umleitungen 
  
Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen29
Bau und Änderung von Kreuzungen30
Unterhaltung der Straßenkreuzungen31
Kreuzungen mit Gewässern32
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern33
Verordnungsermächtigung34
Umleitungen35
  
7. Abschnitt 
Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und Vorzeitige Besitzeinweisung 
  
Planung36
Duldungspflichten36a
Planfeststellung und Plangenehmigung37
Vorläufige Anordnung37a
Planfeststellungsbeschluss38
Planfeststellung für Schutzmaßnahmen39
Enteignung40
Vorzeitige Besitzeinweisung40a
  
8. Abschnitt 
Beleuchtung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen 
  
Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht41
Beseitigung von Verunreinigungen und Gegenständen42
  
Zweiter Teil 
Träger der Straßenbaulast 
  
Träger der Straßenbaulast für Landesstraßen und Kreisstraßen43
Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen44
Straßenbaulast Dritter45
Übertragung der Straßenbaulast bei Leistungsunfähigkeit46
Unterhaltung der Gehwege an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten47
  
Dritter Teil 
Aufsicht und Zuständigkeiten 
  
1. Abschnitt 
Straßenaufsicht und Straßenbaubehörden 
  
Straßenaufsicht48
Straßenaufsichtsbehörden49
Straßenbaubehörden50
Zuständigkeiten der Straßenbaubehörden für Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes, Finanzierung des Straßenbetriebs51
Wahrnehmung technischer Aufgaben bei Gemeindestraßen52
Technische Verwaltung der Ortsdurchfahrten53
Besondere Zuständigkeit des Ministeriums53a
  
2. Abschnitt 
Zuständigkeiten nach anderen Gesetzes 
  
Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz53b
Zuständigkeiten nach dem Telekommunikationsgesetz53c
  
Vierter Teil 
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
1. Abschnitt 
Ordnungswidrigkeiten 
  
 54
  
2. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Widmung von Feldwegen55
Unterhaltung bestehender Böschungen und Stützmauern56
Benutzung57
Unterhaltung von Kreuzungen58
Hoheitliche Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten59
Entschädigung60
Straßenstatistik61
Verwaltungsvorschriften62
Zusammenwirken der zuständigen Ministerien63
In-Kraft-Treten64