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Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: StiftG
Gliederungs-Nr.: 283
Normtyp: Gesetz

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)

Vom 4. Oktober 1977 (GBl. S. 408)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
(weggefallen)2
Stiftungsbehörde3
Stiftungsverzeichnis4
  
Zweiter Teil 
Stiftungen des bürgerlichen Rechts 
  
Zuständigkeit5
(weggefallen)6
Ausnahme vom Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens7
Rechtsaufsicht8
Unterrichtung und Prüfung9
Beanstandung10
Anordnung und Ersatzvornahme11
Abberufung und Bestellung von Organmitgliedern12
Anzeigepflicht13
(weggefallen)14
Vermögensanfall15
Bekanntmachung16
  
Dritter Teil 
Stiftungen des öffentlichen Rechts 
  
Errichtung17
Entstehung18
Geltende Rechtsvorschriften19
Rechtsaufsicht20
(weggefallen)21
  
Vierter Teil 
Besondere Arten von Stiftungen 
  
1. Abschnitt 
Kirchliche Stiftungen 
  
Begriffsbestimmung22
Geltende Rechtsvorschriften23
Entstehung24
Stiftungsverwaltung, Stiftungsaufsicht25
Zuständigkeit für Satzungsänderungen, Zulegung und Zusammenlegung sowie Auflösung und Aufhebung; Vermögensanfall26
Stiftungsverzeichnis27
Stiftungsbehörde28
Rechtsstellung bestehender Stiftungen29
Stiftungen der Weltanschauungsgemeinschaften30
  
2. Abschnitt 
Kommunale Stiftungen31
  
3. Abschnitt 
Fideikommißauflösungsstiftungen32
  
Fünfter Teil 
Sonderregelung für den ehemals badischen Landesteil 
  
Geltungsbereich33
Weltliche Ortsstiftungen34
Weltliche Distrikts- und Landesstiftungen35
Sonstige Stiftungen36
Verwaltung37
Freistellung von Kosten und Abgaben38
  
Sechster Teil 
Schlussbestimmungen 
  
Bestehende Stiftungen39
Anzeige bestehender Stiftungen zum Stiftungsverzeichnis40
Ordnungswidrigkeiten41
Änderungen des württembergischen Gesetzes über die Kirchen42
Änderung der Gemeindeordnung43
Änderungen des Baden-Württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch44
Aufhebung von Vorschriften45
In-Kraft-Treten46