Staatliches Gewaltmonopol
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Allein der Staat hat die Befugnis zur Gewaltausübung
Das Gewaltmonopol ist ein Wesensmerkmal des souveränen Staates. Es ist ein wichtiger Garant für den Frieden und die Ordnung im Staat.
Im demokratischen Rechtsstaat darf jegliche Gewaltausübung wegen der Bindung des Staates an das Gesetz nur zu einem vom Volk erwünschten bzw. gebilligten Zweck erfolgen.
Nur ausnahmsweise sind Bürger berechtigt, selbst Gewalt anzuwenden, z.B. im Falle der Notwehr und generell dann, wenn zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut Selbsthilfe erforderlich ist, weil staatliche Hilfe nicht gegenwärtig ist.
Siehe auch