Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Sozialhilfe - Altenhilfe

Autor:
 Normen 

§ 71 SGB XII

 Information 

Die Altenhilfe stellt eine Leistung im Rahmen der Hilfe in anderen Lebenslagen dar und wird vom Träger der Sozialhilfe gemäß § 71 SGB XII gewährt. Die Altenhilfe soll die altersbedingten Schwierigkeiten verhüten und mildern sowie den älteren Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Mit den zum 01.01.2017 eingefügten Änderungen der Altenhilfe soll das Selbstbestimmungsrecht älterer Menschen gestärkt werden und es soll dazu beigetragen werden, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern.

Als Maßnahmen der Altenhilfe kommen in Betracht:

  • Hilfe bei einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement

  • Hilfe bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht

  • Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes

  • Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste

  • Hilfe zum Besuch von geselligen, unterhaltenden, bildenden und kulturellen Veranstaltungen

  • Hilfen zu einer vom Hilfe Suchenden gewünschten Betätigung

  • Hilfen, die eine Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen

 Siehe auch 

Eingliederungshilfe

Sozialhilfe – Blindenhilfe

Sozialhilfe – Hilfe bei Schwangerschaft

Sozialhilfe – Hilfe bei sozialen Schwierigkeiten

Sozialhilfe – Hilfe in anderen Lebenslagen

Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe – Hilfe zur Familienplanung

Sozialhilfe – Hilfe zur Haushaltsweiterführung

Sozialhilfe – Hilfe zur Selbsthilfe

Sozialhilfe – Krankenhilfe

Sozialhilfe – Laufende Leistungen

Sozialhilfe – Mehrbedarf

Sozialhilfe – Pflegehilfe

Sozialhilfe – Vorbeugende Gesundheitshilfe

Legros/Schellhorn/Schellhorn/Hohm/Scheider: Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe. Kommentar; 20. Auflage 2020