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Sonderrechtsverhältnis

 Normen 

Gesetzlich nicht gesondert geregelt.

 Information 

1. Allgemein

Sonderrechtsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse, bei denen zwischen dem Staat und dem Bürger eine engere Beziehung besteht, die durch besondere Rechte und Pflichten der Parteien gekennzeichnet ist.

Beispiel:

Beamtenverhältnis, Schulverhältnis, Strafvollzug, Soldatenverhältnis

In der Vergangenheit wurde das Sonderrechtsverhältnis als besonderes Gewaltverhältnis bezeichnet.

2. Rechtsnatur der Entscheidungen

Bei der Beurteilung der Verwaltungsaktqualität von Maßnahmen in Sonderrechtsverhältnissen war die Außenwirkung der Maßnahmen lange Zeit umstritten. Nunmehr ist ein Verwaltungsakt gegeben, wenn die Person durch die Entscheidung in ihrem persönlichen und nicht in dem amtlichen Rechtsverhältnis betroffen ist und die weiteren Voraussetzungen eines Verwaltungsakts vorliegen.

Im Einzelnen:

 Siehe auch 

Dienstvergehen

Organisationsakt

Schul- und Prüfungsrecht

Verwaltungsakt - Außenwirkung