Singularzulassung
1. Allgemein
Alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht.
Als Singularzulassung wird die gesetzlich angeordnete alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht bezeichnet.
2. Zulassung zu einem Oberlandesgericht
Seit dem 01.06.2007 ist es zum Auftreten vor dem Gericht aufgrund des geänderten § 78 ZPO nicht mehr erforderlich, dass ein Rechtsanwalt bei einem Oberlandesgericht im Bundesgebiet zugelassen ist. Die Pflicht der Rechtsanwälte, sich bei irgendeinem Gericht zuzulassen, ist ersatzlos entfallen.
3. BGH
Im Oktober 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des BGH bestätigt, nach der die Singularzulassung der Rechtsanwälte (im Zivilrecht) bei dem BGH weiterhin zulässig bleibt.
Hinweis:
Zur Zulassung von Rechtsanwälten bei dem BGH siehe den Beitrag "Bundesgerichtshof".
Rechtsanwaltsgerichtliches Verfahren
BGH 04.03.2002 - AnwZ 1/01 (Singularzulassung vor BGH zulässig)
BVerfG 31.10.2002 - 1 BvR 819/02 (Singularzulassung vor BGH zulässig)
Füßer/Schramm: Wegfall der Singularzulassung - Ein weiterer Schritt zur Liberalisierung des Anwaltsmarktes; MDR (Monatsschrift für Deutsches Recht) 2001, 551
Mollnau: Für eine Abschaffung der Singularzulassung beim BGH für Zivilsachen; Betriebs-Berater - BB 2017, 1