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Schwerbehindertenausweisverordnung
Bundesrecht
Titel: Schwerbehindertenausweisverordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SchwbAwV
Gliederungs-Nr.: 871-1-9
Normtyp: Rechtsverordnung

Schwerbehindertenausweisverordnung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739)

Zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Ausweis für schwerbehinderte Menschen 
  
Gestaltung des Ausweises1
Zugehörigkeit zu Sondergruppen2
Weitere Merkzeichen3
Beiblatt3a
Sonstige Eintragungen4
Lichtbild5
Gültigkeitsdauer6
(weggefallen)7
  
Zweiter Abschnitt 
Ausweis für sonstige Personen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr 
  
Ausweis für sonstige freifahrtberechtigte Personen8
  
Dritter Abschnitt 
Übergangsregelung 
  
Übergangsregelung9
  
Anlagenteil 
  
Muster 1 - SchwerbehindertenausweisAnlage 1
Muster 2 - Beiblatt zum Ausweis des VersorgungsamtesAnlage 2
Muster 3 - WertmarkeAnlage 3
Muster 4 - Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen PersonenverkehrAnlage 4
Muster 5 - Schwerbehindertenausweis nach § 1 Absatz 5Anlage 5