Schmerzensgeld - Angehörige
An Angehörige zu zahlendendes Schmerzensgeld.
In der deutschen Rechtsordnung ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die von den Angehörigen erlittenen seelischen Schmerzen auf Grund des Todes naher Angehöriger nicht anerkannt.
Eine Ausnahme besteht für sogenannte Schockschäden, in denen
die psychische Beeinträchtigung einen pathologischen Wert erreicht hat und
dieser zudem die gesundheitliche Beeinträchtigung überschreitet, die in solchen Fällen üblich ist.
Im übrigen Europa haben Angehörige nicht selten auch ohne pathologisch messbare Beeinträchtigung einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist z.B. in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Großbritanien, Schweden oder Österreich der Fall. Dies ist z.B. bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls in dem betreffenden Land zu beachten.
SchadensersatzSchadensersatz - psychischer SchadenSchmerzensgeldVerkehrsunfall - AllgemeinVerkehrsunfall - Personenschaden
Bischoff: Schmerzensgeld für Angehörige von Verbrechensopfern; MDR (Monatsschrift für Deutsches Recht) 2004, 557
Janssen: Das Angehörigenschmerzensgeld in Europa und desen Entswicklung; Zeitschrift für Rechtspolitik 2003, 156
Pflüger: Schmerzensgeld für Angehörige; 1. Auflage 2005
