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Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB)
Landesrecht Sachsen
Titel: Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsAGSGB
Gliederungs-Nr.: 80-1/2
Normtyp: Gesetz

Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB)

Vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 884)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Auskunft1
Amtliche Beglaubigungen2
  
Abschnitt 2 
Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung 
  
Versicherungsämter3
Oberste Verwaltungsbehörde4
Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Aufwendungserstattungs-Verordnung4a
Bestimmung der Zentralen Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service im Rentenauskunftsverfahren im Freistaat Sachsen4b
Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung nach § 274 Abs. 1 SGB V5
Bestellung von Vollstreckungs- sowie Vollziehungsbeamtinnen und -beamten bei den Trägern der Sozialversicherung6
Vertretung in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung7
Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI8
Dienstherrnfähigkeit der Unfallkasse Sachsen8a
  
Abschnitt 3 
Vorschriften für den Bereich der Sozialfürsorge 
  
Unterabschnitt 1 
Zuständigkeit 
  
Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende9
Satzungsermächtigung für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung9a
Zielvereinbarungen9b
Träger der Eingliederungshilfe10
Qualitätssicherung10a
Verordnungsermächtigungen10b
Örtliche Träger der Sozialhilfe11
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden11a
Vorläufige Hilfeleistung12
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe13
Heranziehung örtlicher Träger und kreisangehöriger Gemeinden14
Durchführung des Vierten Kapitels Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch14a
Bestimmung der zuständigen Träger nach § 145 Absatz 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch14b
Zuständigkeiten der Landesbehörden15
Zuständigkeit nach dem Schwerbehindertenrecht15a
Zuständigkeit nach dem Bundeskindergeldgesetz15b
  
Unterabschnitt 2 
Finanzierung 
  
Kostentragung16
Bundeserstattung16a
Beteiligung des Landes17
Sonderlastenausgleich18
Anteil des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitsuchende19
  
Unterabschnitt 3 
Zusammenarbeit 
  
Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege20
Beteiligung sozial erfahrener Dritter21
Zuständigkeitswechsel22
Mehrbelastungsausgleich und Überprüfung23
  
Abschnitt 4 
Vorschriften für den Bereich der Sozialen Entschädigung 
  
Träger der Sozialen Entschädigung24
Oberste Landesbehörde25
Kostenträger26
Mehrbelastungsausgleich27
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung28
Statistik29
  
Anlagen 
  
 Anlage 1
Verrechnungsbetrag gemäß § 23 Absatz 3Anlage 2
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168)