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Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) 
Landesrecht Hamburg
Titel: Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) 
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: SOG
Gliederungs-Nr.: 2012-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) (1)

Vom 14. März 1966 (HmbGVBl. S. 77)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. März 2024 (HmbGVBl. S. 71)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht *§§
  
ERSTER TEIL 
Verordnungen zur Gefahrenabwehr 
  
Ermächtigung1
Örtliche Alkoholkonsumverbote1a
Geltungsdauer2
  
ZWEITER TEIL 
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr 
  
Erster Abschnitt: 
Allgemeine Vorschriften 
  
Aufgaben3
Verhältnismäßigkeit4
Maßnahmen mit Dauerwirkung5
Form und Inhalt der Maßnahmen6
Unmittelbare Ausführung7
Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen8
Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen9
Maßnahmen gegen Dritte10
  
Zweiter Abschnitt: 
Besondere Maßnahmen 
  
Vorladung11
Meldeauflage11a
Feststellungen der Personalien12
Platzverweisung12a
Betretungsverbot, Aufenthaltsverbot, Kontakt- und Näherungsverbot12b
Polizeiliche Begleitung12c
Gewahrsam von Personen13
Richterliche Entscheidung13a
Behandlung festgehaltener Personen13b
Dauer der Freiheitsentziehung13c
Sicherstellung von Sachen14
Durchsuchung und Untersuchung von Personen15
Durchsuchen von Sachen15a
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen16
Verfahren beim Durchsuchen von Wohnungen16a
  
DRITTER TEIL 
Unmittelbarer Zwang 
  
Anwendungsbereich17
Formen des unmittelbaren Zwangs18
Ärztliche Zwangsmaßnahmen18a
Befugnis zum Gebrauch von Waffen19
Handeln auf Anordnung20
Hilfeleistung für Verletzte21
Androhung unmittelbaren Zwanges22
Fesselung von Personen23
Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch24
Schusswaffengebrauch gegen einzelne Personen25
Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge26
(weggefallen)27
(weggefallen)28
  
VIERTER TEIL 
Besondere Vollzugskräfte 
  
Hilfspolizisten und Feuerwehrhelfer29
Bedienstete oder Kräfte des Bundes, der Länder, Kreise und Gemeinden30
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten des Bundes und anderer Länder sowie von Bediensteten ausländischer Staaten30a
Amtshandlungen hamburgischer Polizeivollzugsbeamter außerhalb Hamburgs30b
  
FÜNFTER TEIL 
Besondere Verfahren zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
  
Genehmigungspflicht von öffentlichen Veranstaltungen31
  
SECHSTER TEIL 
Einschränkung von Grundrechten und Schlussvorschriften 
  
Einschränkung von Grundrechten32
Aufhebung von Rechtsvorschriften33
Änderung von Rechtsvorschriften34
Fortgeltung von Rechtsverordnungen35
In-Kraft-Treten36
(1) Red. Anm.:

Nach Nummer 3 der Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind in Gesetzen der Freien und Hansestadt Hamburg vom 27. Februar 2024 (HmbGVBl. S. 54) wird die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. EU Nr. L 132 S. 1) umgesetzt durch die §§ 13 bis 13c des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 14. März 1966 (HmbGVBl. S. 77), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 93).

* Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.