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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: SH AbgG
Gliederungs-Nr.: 1101-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages
(Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 100, 1992 S. 225)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 299)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag 
  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag1
  
Abschnitt II 
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf 
  
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Mitglieder anderer Volksvertretungen5
  
Abschnitt III 
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung 
  
Titel 1 
Entschädigung 
  
Entschädigung6
(weggefallen)7
  
Titel 2 
Aufwendungsersatz 
  
Amtsausstattung8
Mitarbeiterkostenerstattung9
Reisekostenentschädigung10
(weggefallen)11
Übernachtungsgeld12
Fahrkostenerstattung13
Reisen außerhalb Schleswig-Holsteins14
Wegfall des Anspruchs auf Aufwendungsersatz15
  
Titel 3  
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag 
  
Übergangsgeld16
Anspruch auf Altersentschädigung17
Höhe der Altersentschädigung18
Versorgungsfonds19
Gesundheitsschäden, Tod20
Versorgungsabfindung21
Überbrückungsgeld22
Hinterbliebenenversorgung23
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften24
  
Titel 4 
Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen 
  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen25
Unterstützungen26
  
Titel 5 
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen 
  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge27
  
Titel 6  
Gemeinsame Vorschriften 
  
Anpassungsverfahren28
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften29
Abrundung30
Ausführungsbestimmungen31
Begriffsbestimmungen32
Datenverarbeitung32a
  
Abschnitt IV 
Wahlvorbereitungsurlaub 
  
Titel 1 
  
Wahlvorbereitungsurlaub33
  
Titel 2  
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat 
  
Unvereinbare Ämter34
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis35
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats36
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst37
Beförderungsverbot38
Entlassung39
Beamtinnen oder Beamte auf Zeit, Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte auf Zeit40
Richterinnen oder Richter, Angestellte des öffentlichen Dienstes41
(weggefallen)42
(weggefallen)43
(weggefallen)44
(weggefallen)45
  
Abschnitt V 
Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtages 
  
Ausübung des Mandats46
Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte bei der Normsetzung46a
Verbot der entgeltlichen Mitwirkung an Geschäften Dritter46b
Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte in Einzelangelegenheiten46c
Zukünftige Vermögensvorteile, Sanktionen46d
  
Abschnitt VI 
Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages 
  
Anzeigepflicht47
Prozessvertretung48
Veröffentlichung 49
Sachspenden und geldwerte Zuwendungen50
Interessenverknüpfung im Ausschuss51
Rückfragen52
Verfahren bei Verstößen53
Verarbeitung von personenbezogenen Daten54
Ausführungsbestimmungen55
  
Abschnitt VII 
Weitergeltung alten Rechts, Übergangsregelungen 
  
Weitergeltung alten Rechts56
Übergangsregelungen für Abgeordnete der 16. Wahlperiode57
Übergangsregelung für Abgeordnete der 17. Wahlperiode58
Übergangsregelung für ehemalige Abgeordnete der 16. bis 19. Wahlperiode59
Weiteranwendung bisherigen Rechts60
Übergangsregelung für die Verhaltensregeln61