Revision

 Normen 

§ 542 ZPO

§ 333 StPO

§ 72 ArbGG

§ 160 SGG

§ 132 VwGO

 Information 

Die Revision ist das zulässige Rechtsmittel gegen die Urteile der

Gegen die Urteile der folgenden Gerichte kann die Revision nur eingelegt werden, sofern sie von diesen oder den höchstinstanzlichen Gerichten zugelassen wird:

 Siehe auch 

Burhoff/Kotz: Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe; 1. Auflage 2013

Detter: Revision im Strafverfahren; 1. Auflage 2011

Meyer-Mews: Wieder auf dem Prüfstand: Die Revision in Strafsachen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 2820

Prütting/Gehrlein: ZPO-Kommentar; 4. Auflage 2012