Rechtswörterbuch

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Prozessurteil

 Normen 

ZPO

 Information 

Urteil bei Unzulässigkeit der Klage.

Fehlt eine der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage (Echte Prozessvoraussetzungen, Sachurteilsvoraussetzungen, Prozesseinreden / Prozesshindernisse), wird diese durch ein Prozessurteil abgewiesen. Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage gegeben, so entscheidet das Gericht durch Sachurteil über die Begründetheit des Klagegegenstandes.

Nach Abweisung der Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts kann, sofern kein Verweisungsantrag gestellt wurde, die Klage bei dem örtlich zuständigen Gericht erneut erhoben werden.

Auch Prozessurteile erwachsen in materieller Rechtskraft, jedoch nur bezüglich der Feststellung des Fehlens einer der Prozessvoraussetzungen. Die Sachentscheidung bleibt hiervon unberührt, der Streitgegenstand kann in einer neuen Klage erneut erhoben werden.

Die rechtsanwaltliche Tätigkeit kann mit der Verfahrensgebühr abgerechnet werden. Die Verfahrensgebühr besteht in der ersten Instanz gemäß Nr. 3100 ff Vergütungsverzeichnis zum RVG in einer Höhe von 1,3. Die Verfahrensgebühr deckt auch die Tätigkeit in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ab.

 Siehe auch 

Berufung - Zivilprozess

Endurteil

Gerichtsstand

Klageänderung

Klagerücknahme

Sachurteilsvoraussetzungen

Zuständigkeitsvereinbarung

Meyer-Großner: Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse; 1. Auflage 2011