Rechtswörterbuch

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Passivlegitimation

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Prozessanforderung an die Parteien eines Prozesses.

Im Rahmen einer Klage ist aktiv- bzw. passivlegitimiert, wer materiell-rechtlich Inhaber des Rechts ist und zur Geltendmachung des Rechts befugt ist bzw. der geltend gemachte Anspruch sich gegen den Beklagten richtet.

 Siehe auch 

Aktivlegitimation

Prozessführungsbefugnis

Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz