§ 9a BBesG, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
(1) 1Haben Beamte, Richter oder Soldaten Anspruch auf Besoldung für eine Zeit, in der sie nicht zur Dienstleistung verpflichtet waren, kann ein infolge der unterbliebenen Dienstleistung für diesen Zeitraum erzieltes anderes Einkommen auf die Besoldung angerechnet werden. 2Der Beamte, Richter oder Soldat ist zur Auskunft verpflichtet. 3In den Fällen einer vorläufigen Dienstenthebung auf Grund eines Disziplinarverfahrens gelten die besonderen Vorschriften des Disziplinarrechts.
(2) 1Erhält ein Beamter oder Richter aus einer Verwendung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes anderweitig Bezüge, werden diese auf die Besoldung angerechnet. 2In besonderen Fällen kann die oberste Dienstbehörde von der Anrechnung ganz oder teilweise absehen, soweit die im Kalenderjahr gezahlten anderweitigen Bezüge den Betrag eines Anfangsgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe nicht übersteigen. 3Darüber hinaus kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in besonderen Fällen von der Anrechnung ganz oder teilweise absehen. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Soldaten.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 86.08 - Wirksamkeit der Ernennung eines Beamten bei rechtswidriger Anordnung von Teilzeitbeschäftigung in der ausgehändigten Ernennungsurkunde - § 39b Beamtengesetz für…
- BVerwG, 31.05.2012, BVerwG 2 C 18.10 - Anteilige Umlegung einer anstelle monatlicher Gehaltszahlungen mehrere Jahre nach Beginn der Erwerbstätigkeit ausbezahlten Einmalzahlung (Kapitalabfindung) für…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 6.09 - Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde bei nicht eindeutiger Benennung des Beamtenverhältnisses oder des…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 1.09 - Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde bei nicht eindeutiger Benennung des Beamtenverhältnisses oder des…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 4.09 - Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde bei nicht eindeutiger Benennung des Beamtenverhältnisses oder des…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 5.09 - Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der Ernennungsurkunde eines Beamten auf Lebenszeit - Wirksamkeit einer Ernennung eines Beamten bei…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 7.09 - Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der Ernennungsurkunde eines Beamten auf Lebenszeit - Wirksamkeit einer Ernennung eines Beamten bei…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 2.09 - Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der Ernennungsurkunde eines Beamten auf Lebenszeit - Wirksamkeit einer Ernennung eines Beamten bei…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 3.09 - Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der Ernennungsurkunde eines Beamten auf Lebenszeit - Wirksamkeit einer Ernennung eines Beamten bei…
- BVerwG, 17.06.2010, BVerwG 2 C 9.09 - Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im Rahmen des Schuldienstes - Ernennung zum Beamten durch eine die Art des…
- § 56 BBesG, Auslandsverwendungszuschlag
- § 8 LBesG, Zuständigkeitsregelungen
- § 4 SanOAAusbGV, Entsprechende Geltung von Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes
