§ 9 VwGO, Oberverwaltungsgerichte
(1) Das Oberverwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten und aus den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl.
(2) Bei dem Oberverwaltungsgericht werden Senate gebildet.
(3) 1Die Senate des Oberverwaltungsgerichts entscheiden in der Besetzung von drei Richtern; die Landesgesetzgebung kann vorsehen, dass die Senate in der Besetzung von fünf Richtern entscheiden, von denen zwei auch ehrenamtliche Richter sein können. 2Für die Fälle des § 48 Abs. 1 kann auch vorgesehen werden, dass die Senate in der Besetzung von fünf Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. 3Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2 gelten nicht für die Fälle des § 99 Abs. 2.
Zu § 9: Geändert durch G vom 11. 1. 1993 (BGBl I S. 50) und 20. 12. 2001 (BGBl I S. 3987).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 11.03.2011, BVerwG 6 PB 19.10 - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Beamten - Zuständigkeit der Spruchkörper für Bundespersonalvertretungssachen
- BVerwG, 31.01.2013, BVerwG 2 AV 1.13, 2 PKH 1.13 - Beachtlichkeit eines Befangenheitsgesuchs gegen alle Richter eines Spruchkörpers oder eines - allein und pauschal auf die kollegiale Nähe der…
- BVerwG, 14.04.2011, BVerwG 3 B 4.11 - Eine Einweisung von ehrenamtlichen Richtern vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung ist auch bei komplexen Sachverhalten nicht erforderlich
- BVerwG, 14.04.2011, BVerwG 3 B 5.11 - Keine Verpflichtung zur Einführung der ehrenamtlichen Richter in komplexe Sachverhalte zur Gewähr gleicher Mitwirkungsrechte i.R.e. vorschriftsmäßigen Besetzung
- BVerwG, 31.01.2013, BVerwG 2 AV 2.13, 2 PKH 2.13 - Vorliegen der Besorgnis der Befangenheit gegen sämtliche Richter des OVG i.R.e. erneuten Bewerbung um Einstellung in den Richterdienst
- BVerwG, 31.01.2013, BVerwG 2 AV 3.13, 2 PKH 3.13 - Vorliegen der Besorgnis der Befangenheit gegen sämtliche Richter des OVG i.R.e. erneuten Bewerbung um Einstellung in den Richterdienst
- BVerwG, 31.01.2013, BVerwG 2 AV 4.13, 2 PKH 4.13 - Vorliegen der Besorgnis der Befangenheit gegen sämtliche Richter des OVG i.R.e. erneuten Bewerbung um Einstellung in den Richterdienst
- BVerwG, 10.01.2013, BVerwG 4 B 25.12 - Anforderungen an die Schlüssigkeit und die Substantiierung der Begründung einer Besetzungsrüge
- BVerwG, 19.12.2012, BVerwG 5 AV 3.12 - Besorgnis der Befangenheit bei Beteiligung der Anstellungskörperschaft der Richter als Beklagte
- BVerwG, 22.04.2010, BVerwG 1 WB 4.10 - Voraussetzungen einer Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren
- Art. 5 AGVwGO, (Zu § 9 Abs. 3, § 47 VwGO)
- Art. 2 AGVwGO, (zu § 5 Abs. 2, § 9 Abs. 2 VwGO und 3 VwGO)
