§ 9 PatG, Wirkung des Patents
1Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. 2Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
- 1.ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
- 2.ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten;
- 3.das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.
Zu § 9: Geändert durch G vom 21. 1. 2005 (BGBl I S. 146).
Zitierungen dieses Dokuments
Gesetze
- § 9a PatG, Biologisches Material
- § 9b PatG, Inverkehrbringen von biologischem Material
- § 9c PatG, Inverkehrbringen von pflanzlichem oder tierischem Vermehrungsmaterial
- § 10 PatG, Weitere Wirkung des Patents
- § 16a PatG, Ergänzendes Schutzzertifikat
- § 139 PatG, Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz; Beweiserleichterung
- § 140a PatG, Anspruch auf Vernichtung
- § 140b PatG, Anspruch auf Auskunft
- § 140c PatG, Anspruch auf Urkundenvorlage oder Besichtigung
- § 142 PatG, Strafvorschrift
Urteile
- BGH, 17.09.2009, Xa ZR 2/08 - Prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware für den auf…
- BGH, 17.12.2009, Xa ZR 58/07 - Einleitung eines Vorabentscheidung zur Auslegung des Begriff "menschliche Embryonen" in Art. 6 Abs. 2 Buchst. c Richtlinie 44/98/EG (RL 44/98/EG) - Patentanspruch an…
- BGH, 17.07.2012, X ZR 97/11 - Palettenbehälter II - Austausch bestimmter Bestandteile zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines patentierten Erzeugnisses durch Wettbewerber (hier: Palettenbehälter)
- BGH, 21.02.2012, X ZR 111/09 - Hinderung der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung nicht nur wegen einer bestimmten angegriffenen Ausführungsform durch das Prozessrecht (hier: Patent…
- BGH, 21.08.2012, X ZR 33/10 - MPEG-2-Videosignalcodierung - Erzeugnisschutz nach § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG für eine Videobilder repräsentierende Folge von Videobilddaten
- BGH, 18.05.2010, X ZR 79/07 - Patentrechtliche Schutzfähigkeit einer Lehre zum technischen Handeln - Bereicherungsanspruch des Erfinders gegen den Anmelder und/oder Inhaber des Patents
