§ 9 GO
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Erster Teil – Grundlagen der Gemeindeverfassung
§ 9 GO – Pflichten und Obliegenheiten des Landes
Das Land schützt die Gemeinden in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten.