§ 9 BBesG, Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
1Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. 2Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. 3Der Verlust der Bezüge ist festzustellen.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 26.11.2012, BVerwG 2 B 2.12 - Leisten eines Beamten den ihm übertragenen Dienst gem. den Bestimmungen des einschlägigen Arbeitszeitrechts als Zeitspanne der Arbeitszeit - Konkretisierung der…
- BVerwG, 15.02.2010, BVerwG 2 B 126.09 - Rüge der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes im Zusammenhang mit einem Streit über die voläufige Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten…
- BVerwG, 28.07.2011, BVerwG 2 C 45.09 - Freistellung eines ehrenamtlichen Richters von seiner Dienstleistungspflicht als Beamter bei Anfall der Richtertätigkeit innerhalb der Gleitzeitstunden -…
- BVerwG, 30.08.2012, BVerwG 2 C 23.10 - Maßgebliche Bestimmung der Arbeitszeit der beamteten Lehrer nach der Pflichtstundenzahl
- BVerwG, 26.04.2012, BVerwG 2 WD 6.11 - Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme wegen eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten vom Truppendienst - Verfehlung in der Verletzung der Pflicht zum…
- BVerwG, 26.04.2012, BVerwG 2 WD-(3) 6.11 - Diziplinarmaßnahme in Form einer Dienstgradherabsetzung gegen einen Soldaten bei dessen eigenmächtiger Abwesenheit von elf Tagen
- BVerwG, 11.02.2013, BVerwG 2 B 58.12 - Ausschluss eines Beamtenbeisitzers bei Zugehörigkeit und Tätigkeit in der Dienststelle eines disziplinarrechtlich verfolgten Bundesbahnamtsrats (hier: Annahme…
- BVerwG, 17.05.2011, BVerwG 2 VR 2.11 - Kosten eines erledigten Verfahrens hat eine sich in die Rolle des Unterlegenen gebende Partei zu tragen - Kostenverteilung bei Erledigung in der Hauptsache
- BVerwG, 25.11.2010, BVerwG 8 B 60.10 - Anforderungen an eine wirksam fristauslösende Zustellung eines Urteils bzgl. der Unterzeichnung eine Ausfertigungsvermerks
- Art. 111 BayDO, Fernbleiben vom Dienst, Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 7 BbgBesG, Zuständigkeitsregelungen
- § 21 BDG, Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen
- § 23 BDG, Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oder anderen Verfahren
- § 39 BDG, Rechtswirkungen
- § 57 BDG, Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren
- § 29 BeamtVG, Zahlung der Bezüge
- § 29 BeamtVG, Zahlung der Bezüge
- § 73 BG LSA, Fernbleiben vom Dienst
- § 21 BremDG, Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen
- § 23 BremDG, Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oder anderen Verfahren
