Gesetze

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§ 8 ÖPNVG
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: ÖPNVG
Gliederungs-Nr.: 472-3
Normtyp: Gesetz

§ 8 ÖPNVG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.